Pflegereform bringt mehr Lebensqualität für pflegebedürftige Menschen– Stadt Dortmund hat endlich wieder Einfluss auf Neubau von Pflegeheimen

Am 01.10.14 hat der Landtag NRW ein neues Alten- und Pflegegesetz verabschiedet und das Wohn- und Teilhabegesetz novelliert.
Damit wird der Aufbau von Alternativen zu stationärer Heimunterbringung deutlich erleichtert und die Voraussetzungen für eine ambulante Versorgung in der eigenen Wohnung oder dem vertrauten Quartier verbessert. Träger von Pflegeheimen erhalten durch schnellere Refinanzierungsmöglichkeiten von Modernisierungskosten einen zusätzlichen Anreiz, die Wohnqualität ihrer Einrichtungen zu steigern.
Eine verbesserte Qualitätssicherung bei ambulanten Diensten und teilstationären Pflege- und Betreuungsangeboten soll durch eine Überwachung der Heimaufsicht sicher gestellt werden. Bisher unterlagen nur vollstationäre Einrichtungen der Heimaufsicht.
„Wir begrüßen diese Weiterentwicklung in der Pflegepolitik des Landes sehr und gehen fest davon aus, dass sich die Lebens- und Pflegebedingungen für ältere bzw. pflegebedürftige Menschen in Dortmund noch weiter verbessern werden“, begrüßt die stv. Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, SPD-Ratsmitglied Renate Weyer, diese Entscheidungen des Landtages.
Wichtig für die Kommunen ist zunächst, dass diese gesetzlichen Veränderungen mit ihren zusätzlichen Aufgaben keine zusätzlichen wesentlichen finanziellen Mehrbelastungen auslösen sollen.
Die kommunale Verantwortung für die Pflegeinfrastruktur wird zudem gestärkt.
Kommunen erhalten durch eine Datenbank mehr und schneller planungsrelevante Daten.
Sie sollen auch wieder die Möglichkeit haben, neuen Pflegeheimen eine Förderung der Investitionskosten zu verweigern, wenn der Bedarf an stationären Plätzen vor Ort bereits gedeckt ist.
„Das war eine zentrale Forderung der SPD-Fraktion in Dortmund, die jetzt endlich erfüllt wurde.In den letzten Jahren hatten die Städte keine Handhabe mehr, den Neubau von Pflegeeinrichtungen zu verhindern. Das hat zu einem Überangebot an stationären Heimplätzen und ruinösen Wettbewerb auch auf dem Dortmunder Pflegemarkt geführt.
Mit 60 stationären Pflegeeinrichtungen mit rund 5.800 Heimplätzen verfügt Dortmund über ein Überangebot an stationären Pflegeplätzen. Wir wollen die vorhanden privaten Einrichtungen und Häuser der Wohlfahrtsverbände vor Billiganbietern schützen.“, so Renate Weyer weiter.
Die Verantwortung der Kommunen für Angehörigenunterstützung und niedrigschwellige Betreuungsangebote wird durch das neue Pflegerecht gestärkt. Kommunen werden verpflichtet hierfür mindestens das Geld einzusetzen, dass sie durch die positiven Wirkungen im Bereich der sonst fälligen Pflichtausgaben sparen. Kommunen bleiben die zentralen Qualitätssicherungsbehörden. Durch Flexibilisierung von Prüfrhythmen (Regelprüfung bei Mangelfreiheit mind. alle zwei Jahre statt bisher jedes Jahr) werden sie in die Lage versetzt, die Ressourcen auf die wirklich problematischen Angebote zu konzentrieren.
Kommunale Netzwerke der Seniorenarbeit, innovative Pflegekonzepte und die kommunale Quartiersentwicklung können eine Landesförderung aus dem neuen Landesförderplan Alter und Pflege erhalten.„Hierzu bieten unsere Seniorenbüros als Pflegestützpunkt bzw. die Seniorenbegegnungsstätten mit ihren Beratungsangeboten sowie Senioren.DO als trägerübergreifendes Netzwerk eine gute Plattform zukünftig noch quartiersnähere Lebensbedingungen in Dortmund auszuprobieren“, so Renate Weyer abschließend.