Positionspapier der SPD-Ratsfraktion Dortmund: 6-Punkte-Plan zur Unterbringung von Flüchtlingen in Dortmund

Krisen und Kriege haben weltweit zu den höchsten Flüchtlingsströmen seit dem 2. Weltkrieg geführt. Immer mehr Menschen suchen derzeit Schutz auch in Dortmund. Z.Zt. halten sich in Dortmund rund 2.300 Flüchtlinge auf (Stand: Anfang Dezember 2014). Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass mit 50 Zuweisungen pro Woche nach Dortmund im Weiteren zu rechnen ist. Viele von diesen Menschen werden hier auch ihre neue Heimat finden. Die Verwaltung hat mit großer Kraftanstrengung dafür gesorgt, dass trotz der stark zunehmenden Zahl von Flüchtlingen jeder Mensch sofort ein „Dach über dem Kopf“ erhält. Unser Ziel ist es, alle Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen und ihre Integration in unsere Gesellschaft zu fördern. Wir wollen weiter dafür Sorge tragen, dass die Aufnahme der zu uns kommenden schutzsuchenden Menschen von einer Willkommenskultur in Dortmund getragen wird. Die bereits getroffene Notmaßnahme der Inanspruchnahme einer Turnhalle unterstreicht, dass sich die Unterbringungssituation dramatisch verschärft hat. Vor diesem Hintergrund legt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund diesen 6-Punkte-Plan vor:
1. Faire Zuweisungsregularien
2. Vollständige Finanzierung durch Land und Bund
3. Verbesserung der Betreuung von Flüchtlingen
4. Verteilungsgerechtigkeit über alle Stadtteile
5. Vereinfachung baurechtlicher Verfahren
6. Große Immobiliengesellschaften um Mithilfe bitten
1. Faire Zuweisungsregularien: Wir fordern faire Zuweisungsregularien und Planungssicherheit für die Kommunen. Das bedeutet, dass die Kooperation der Stadt Dortmund zur Unterbringung von Flüchtlingen mit dem Land NRW und der Bezirksregierung Arnsberg weiter intensiviert wird, mit dem Ziel, die Zuweisungen von Flüchtlingen für die Städte nachvollziehbarer zu gestalten. Kurzfristige Zuweisungen und höhere Zuweisungen als angekündigt müssen die Ausnahme bleiben.
2. Vollständige Finanzierung durch Land und Bund: Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt für alle Menschen. Mit der Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes wird der Anwendungsbereich dieses Gesetzes eingeschränkt und die Leistungshöhe angehoben. Flüchtlingskinder können endlich von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets partizipieren. Der Vorrang von Sachleistungen wird aufgehoben. Der erweiterte Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützt die Integration von Asylbewerbern in die Gesellschaft. Wir fordern eine faire Verteilung der Finanzierungsverpflichtungen zwischen Bund, Land und Kommunen in einer gemeinsamen Verantwortungsgemeinschaft.
Aktuell stehen zahlreiche Großstädte mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen vor großen Herausforderungen. Hier braucht es schnell eine spürbare Entlastung, damit die Aufnahmestandards für die schutzsuchenden Menschen weiter gewährleistet werden können und Kommunen nicht finanziell überfordert werden. Wir begrüßen es, dass der Bund einmalig jeweils 500 Mio. € in den Jahren 2015 und 2016 über die Länder an die Kommunen überweist. Diese Finanzmittel des Bundes werden jedoch nicht auskömmlich sein. Deshalb wollen wir, dass der Bund sich rasch an den Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und an der Finanzierung weiterer integrativer Maßnahmen beteiligt. Eine Neuordnung des Leistungsrechts für Asylsuchende und Geduldete entlastet die Kommunen. Deshalb fordern wir die Überführung derjenigen Flüchtlinge in die Regelsysteme nach dem Sozialgesetzbuch, bei denen davon auszugehen ist, dass sie länger in Deutschland bleiben. Wir erwarten von der Verwaltung kurzfristig Auskunft darüber, wie sich diese Mittel im Haushalt der Stadt Dortmund auswirken werden. Auch das Land NRW greift nach seinem „Flüchtlingsgipfel“ aus Oktober diesen Jahres den Kommunen mit über 91 Mio. € unter die Arme. Das Land stellt zusätzliches Personal für Bildungseinrichtungen zur Verfügung, damit dort Flüchtlingskinder schnell aufgenommen werden können und die deutsche Sprache lernen. Damit geht das Land in die richtige Richtung, die Kommunen auch in der Flüchtlingsthematik zu unterstützen.
3. Verbesserung der Betreuung von Flüchtlingen: Die Kooperationen der Stadt Dortmund mit Wohlfahrtsverbänden, (freien) Trägern und ehrenamtlichen Strukturen ist vorbildlich. Darüber hinaus fordern wir ein Integrationskonzept in Dortmund für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Damit sollen passgenaue Betreuungsangebote für Flüchtlinge gefunden werden, die zudem die sozialräumliche Situation vor Ort in den Stadtteilen Dortmunds berücksichtigt. Dies muss insbesondere auch die Aufnahme von Flüchtlingskindern in Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen, gezielte Angebote zur Sprachförderung sowie die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung mit einbeziehen. Wir wollen insbesondere mit den zusätzlichen Mitteln zur sozialen Betreuung der Flüchtlinge die ehrenamtlichen Strukturen vor Ort stärken. Wir begrüßen die offensive Informationspolitik der Verwaltung in Richtung der Stadtteile, in denen Übergangsplätze für Flüchtlinge geschaffen werden. Wir danken den jeweiligen Bezirksvertretungen für die aktive Unterstützung bei der Suche und Bereitstellung von geeigneten Standorten für Flüchtingsunterkünfte.
4. Verteilungsgerechtigkeit über alle Stadtteile: Bei der Auswahl der Standorte ist auf Verteilungsgerechtigkeit innerhalb des Stadtgebietes zu achten. Wir erwarten die Solidarität aller Stadtbezirke in Dortmund zur Aufnahme von Flüchtlingen. Die Stadtbezirke, die sich bereits bei der Flüchtlingsbetreuung aktiv einbringen wie z.B. Lütgendortmund, wo die zentrale Unterkunft im Grevedicksfeld beheimatet ist, oder z.B. die Nordstadt oder Eving, die vor zusätzlichen Herausforderungen mit der Zuwanderung aus Südosteuropa stehen, müssen bei der Zuweisung von Flüchtlingen nicht an erster Stelle stehen. Klar ist auch, dass wenn die Flüchtlingszahlen wieder zurück gehen, mobile Einheiten und umfunktionierte Gebäude der Stadt schnellstmöglich wieder abgebaut bzw. freigegeben werden müssen.
5. Vereinfachung baurechtlicher Verfahren: Es ist zu prüfen, inwieweit zur schnellen Realisierung von Flüchtlingseinrichtungen vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und -auflagen angewendet werden können. Die Bundesratsinitiative zur Flexibilisierung der bauplanungsrechtlichen Vorgaben bei Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen ist schnellstmöglich umzusetzen.
6. Große Immobiliengesellschaften um Mithilfe bitten: Wir appellieren weiter an die Wohnungsgesellschaften und Immobilienunternehmen in Dortmund, kurzfristig Wohnraum für Flüchtlingsfamilien bereitzustellen. Die Dortmunder Wohnungswirtschaft, die Haus- und Grundbesitzervereine sowie die Kirchen – aber auch weitere private Vermieter -werden gebeten, ihren Beitrag zu leisten und Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere wird Wohnraum für große Flüchtlingsfamilien und Einzelpersonen in Dortmund benötigt. Darüber hinaus erwarten wir von den kommunalen Unternehmen, dass sie weiterhin ebenfalls Verantwortung übernehmen. Es müssen weitere Partner und verantwortungsvolle Akteure für diese Aufgabe gewonnen werden.