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11.12.2014

Rede des SPD-Fraktionsvorsitzenden Norbert Schilff zu DEW21

SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion


Es gilt das gesprochene Wort !

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,


heute ist ein guter Tag für die kommunale Daseinsvorsorge, für die kommunale Energiepolitik in Dortmund, für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für viele mittelständische Unternehmern in Dortmund und der Region, die Partner von DEW21 sind.
Wir entscheiden heute über die Zukunft der DEW21 und beschließen dazu einen neuen Gesellschaftsvertrag und Konsortialvertrag, der ab 2015 gilt.

Rund zwei Jahre hat sich der Rat der Stadt und seine Gremien sowie die Aufsichtsräte der DSW21 und DEW21 mit der Neuordnung der DEW21 nach 2014 befasst.
Wir haben Gutachten in Auftrag gegeben, Experten angehört und schließlich im September 2013 der DSW21 als Hauptanteilseignerin einen Verhandlungsauftrag für die Verhandlungen mit RWE mit auf dem Weg gegeben.
Heute können wir feststellen, dass das erzielte Verhandlungsergebnis sich durchaus sehen lassen kann.
Von dem 7-Punkte-Antrag, den die SPD-Fraktion im September letzten Jahres hier im Rat vorgelegt hat, ist nahezu alles umgesetzt worden.
Wir begrüßen diese Verhandlungsergebnisse grundsätzlich und setzen weiterhin auf die bewährte Kooperation mit RWE.
Wir halten diesen Weg für richtig und verantwortungsvoll.
Es bleibt dabei : Die Übernahme aller RWE-Anteile an der DEW21 im Sinne einer vollständigen Kommunalisierung der DEW21 wäre für DSW21 finanzpolitisch zu riskant gewesen.
Die Kooperation mit RWE ist auch energiepolitisch richtig und tut der Stadt Dortmund gut.
Wir sehen natürlich vorrangig die kommunale Seite an RWE und auch wenn RWE ein sog „Energieriese“ ist, sind hier Totalverweigerungshaltungen wie sie einige Fraktionen gegenüber RWE pflegen, unangebracht.
Wir sind uns sicher, dass die DEW21 auch zukünftig unter Einfluss der RWE sehr wohl wirksame Beiträge zur Energiewende auf kommunaler Ebene leisten kann und selbstverständlich eine hohe Versorgungssicherheit bei stabilen Preisen bietet.
Natürlich wünschen wir uns von RWE nicht nur eine erfolgreiche Fortsetzung der guten Kooperation im Energiebereich, sondern möchten die Gelegenheit nutzen und RWE nochmals an ihre Standortzusagen für Dortmund erinnern.

Aber wenden wir uns nunmehr den konkreten Verhandlungsergebnissen zu.
Aus folgenden Gründen ist das vorliegende Verhandlungsergebnis
gut :

Hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse wird nicht nur der status quo beibehalten, sondern die DSW21 steigert ihren Anteil an DEW21 sogar auf 60% bzw. 60,1%.
Das ist aus Sicht von DSW21 finanzierbar und verantwortbar.
Damit stärken wir den kommunalen Einfluss auf die DEW21 und ermöglichen der DSW21 höhere Ausschüttungsanteile, die für andere, defizitäre Aufgaben der DSW21 dringend benötigt werden.
RWE geht mit seinen Anteilen an DEW21 auf 39,9% zurück.

Dadurch dass die Verträge der DEW21 nunmehr unbefristet gelten, zahlt RWE sogar eine sog. Entfristungsprämie in Höhe von rund 19 Mio.€ an DSW21, das entspricht ca. einem 2%igen Anteil an DEW21.
Damit hat DSW21 sehr erfolgreich verhandelt und sich die Entfristung der Verträge für DEW21 gut „versilbern“ lassen.

Die Garantiedividende der RWE wird, wie auf unseren Antrag hin beschlossen, von über 15 Mio.€ jährlich auf fast 11 Mio.€ deutlich abgesenkt.
Damit wird RWE wie gefordert stärker an der Risiken auf dem Energiemarkt beteiligt.

Der kommunale Einfluss wird weiter gestärkt, indem DSW21 nur vom Rat entsandte Aufsichtsratsmitglieder in die DEW21 entsenden darf.
Der Oberbürgermeister, der z.Zt. Aufsichtsratsvorsitzender der DEW21 ist, wird zukünftig zugleich die Gesellschaftsversammlung von DEW21 leiten.
Durch die Verschiebung der Anteile wird die DSW21 einen zusätzlichen Sitz im Aufsichtsrat der DEW21 von RWE bekommen.
Das heißt also, dass demnächst ein zusätzliches Mitglied des Rates der Stadt Dortmund im Aufsichtsrat der DEW21 Platz nehmen wird.

Alles in allem ein gutes Verhandlungsergnis von DSW21, das den Anforderungen der SPD-Fraktion beinahe komplett entspricht.
Kurz gesagt : Der kommunale Einfluss wird bei Beibehaltung der Kooperation mit RWE gestärkt.
Das Gesamtpaket ist finanziell darstellbar und orientiert sich an den Ratsbeschlüssen.

Allerdings ist ein großer Konfliktpunkt immer noch nicht gelöst.
Das ist der gesamte Bereich der Arbeitnehmermitbestimmung, den ich hier dringend ansprechen möchte.
Deshalb sagte ich gerade auch, dass nur beinahe alle Forderungen der SPD-Fraktion umgesetzt wurden.
Der Erhalt der Mitbestimmung der Arbeitnehmer der DEW21 bzw. welche Kompetenzen der Aufsichtsrat der DEW21 haben wird, ist immer noch nicht so richtig geklärt.
Seit Wochen ist unklar, inwieweit für die Neuausrichtung des Gesellschaftsvertrages der DEW21 die Gemeindeordnung NW, hier insbesondere § 108 Abs.5, anzuwenden ist.
Für uns ist die Mitbestimmung, die seit 1992 auf hohem Niveau bei DEW21 in der Nachfolge von VEW gilt, unabdingbar.
Dazu gehören für uns die Mitbestimmungsrechte im Aufsichtsrat, hier insbesondere die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung, genauso dazu, wie das Recht zur Bestellung eines Arbeitsdirektors oder ein paritätisch besetzter Aufsichtsrat.
Wir wollen heute diese Mitbestimmung auf ihrem hohem Niveau bei der DEW21 bekräftigen und unsere Forderung zum Erhalt dieser Mitbestimmung bei DEW21 nochmals Ausdruck verleihen.
Die SPD-Fraktion ist an der Seite der Beschäftigten der DEW21 und setzt sich mit ihnen für den Erhalt der umfassenden Mitbestimmung ein.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf eine gemeinsame Erklärung des SPD-Unterbezirk Dortmund und der SPD-Ratsfraktion zur Sicherung der Mitbestimmung bei der DEW21.
Wir wissen, dass wir die DEW21 nur gemeinsam mit ihren Beschäftigten in die Zukunft führen können.
Nur gemeinsam mit den Beschäftigten können wir die Probleme auf dem Energiemarkt verantwortlich bewältigen.

Um Unklarheiten bei der Auslegung der Gemeindeordnung NW gleich zu vermeiden, beantragen wir heute deshalb auch, dass der Rat seine Beschlüsse zur Übernahme von 0,1% bei der DEW21 durch die Stadt Dortmund von DSW21 zurücknimmt.
Mit dieser strategischen Beteiligung der Stadt Dortmund an der DEW21 wollten wir den Einfluss der Stadt auf die DEW21 eigentlich stärken.
Wenn dieser minimale Anteil am Ende dazu führen würde, dass die strengen Regelungen der Gemeindeordnung NW auf den Aufsichtsrat der Gesellschaft anzuwenden wäre und damit die Mitbestimmung gefährdet würde, kann das nicht gewollt sein.
Um diesen möglichen Auslegungsfragen zur Gemeindeordnung gleich entgegenzutreten, beantragen wir heute, diese Beteiligung der Stadt in Höhe von 0,1% an der DEW21 doch nicht zu erwerben.
Der kommunale Einfluss in der Gesellschaftsversammlung der DEW21 wird zudem schon dadurch gestärkt, indem der OB als Aufsichtsratsvorsitzender dort die Sitzung leitet.
Zudem ist es für den Haushalt der Stadt Dortmund nicht gerade schlecht, wenn die Stadt den Kaufpreis für diesen 0,1%igen Anteil an der DEW21 sparen kann, immerhin hätten dafür weit über 900.000 € aus städtischen Mitteln aufgewendet werden müssen.
So haben wir im Vorfeld der Haushaltsberatungen im Februar des nächsten Jahres einen guten Sparbeitrag zur Konsolidierung des Haushaltes geleistet.

Zusätzlich beantragen wir heute eine Sicherungslinie für die jährliche Ergebnisausschüttung der DEW21 in Höhe von 70 Mio.€.
Der Konsortialvertrag sieht diesen Zielwert in dieser Höhe vor.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Arbeitnehmer der DEW21 nicht einseitig aus dieser Ergebnisabführung belastet werden sollen.
Wir möchten, dass diese Gewinnausschüttung regelmäßig überprüft wird und bei Bedarf an den Entwicklungen auf dem Energiemarkt angepasst wird.
Das Ergebnis- und Ausschüttungsziel hat sich an einer nachhaltigen Unternehmens- und Energiepolitik auszurichten, um eine marktübliche Eigenkapitalverzinsung sicherzustellen.
Selbstverständlich ist der Stadtwerkekonzern mit allen wichtigen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge auf eine ausreichende Quersubventionierung angewiesen.
Auf der anderen Seite dürfen wir die DEW21 aber auch nicht überfordern und überhöhte Gewinnausschüttungen verlangen.
Genauso verhält es sich mit der Kopplung der Geschäftsführungsvergütung an die Quote der Gewinnausschüttung.
Wir haben verstanden, dass die Beschäftigten der DEW21 deshalb berechtigte Sorgen haben, dass diese Gehaltsstrukturen die Substanz und den Bestand des Unternehmens gefährden könnten.
Diese Sorgen möchten wir gerne ausschließen und auch hier regelmäßige Überprüfungen in diesem Punkt einführen.


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

die SPD-Fraktion stimmt heute den Entwürfen des neuen Gesellschaftsvertrages und Konsortialvertrages für die DEW21 zu.
Wir stimmen zu, weil die Verhandlungsergebnisse passen.
In Sachen Mitbestimmung und Gewinnausschüttung wünschen wir uns Sicherheit und Klarheit für die Beschäftigten.
Deshalb legen wir heute einen Zusatzantrag insbesondere zur Sicherung der Mitbestimmung bei DEW21 vor und werben um Zustimmung bei den anderen Ratsfraktionen.
Wir erwarten, dass insbesondere die Mitbestimmung Eingang in die Verträge für die DEW21 findet.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.