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05.02.2015

Resolution der SPD-Ratsfraktion Dortmund für die Ratssitzung am 19.02.2015

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SPD-Ratsfraktion

Finanzielle Entlastung für die Ruhrgebietskommunen jetzt!

 

Die Verschuldung der Ruhrgebietskommunen wächst unaufhörlich. Weil Sozialausgaben weiter steigen, wichtige Finanzmittel für die Erhaltung der städtischen Infrastruktur fehlen und Einnahmen insbesondere bei der Gewerbesteuer rückläufig sind, kämpfen die Kommunen im Ruhrgebiet weiter um ihre Zukunftschancen. Aus dieser finanziellen Situation können sich die Ruhrgebietskommunen trotz erheblicher Sparbemühungen und bei teilweiser Mitwirkung im Stärkungspakt für die Kommunen unmöglich selbst befreien. Nur mit immenser Hilfe des Bundes und des Landes NRW und spürbarer Unterstützung bei der Bewältigung der Langzeitarbeitslosigkeit, der Aufnahme von Flüchtlingen, der Sanierung der städtischen Infrastruktur und einer gerechten Verteilung und Absicherung des Steueraufkommens kann es gelingen, die städtischen Haushalte wieder ins Lot zu bringen und die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben dauerhaft verantwortungsvoll erledigen zu können. Das bedingt aber auch, dass die Kommunen von zusätzlichen Aufgaben entlastet werden müssen und keine weiteren Aufgaben ohne finanziellen Ausgleich übertragen bekommen.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert deshalb weiterhin eine angemessene Finanzausstattung für die Stadt Dortmund wie folgt ein:

 

Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

 

Der Bund hat begonnen zu erkennen, dass die Kommunen dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

 

Die finanzielle Unterstützung des Bundes an die Kommunen muss vor Ort da angekommen, wo sie erforderlich ist und gebraucht wird ungeachtet wie bisher nach Himmelsrichtung.

 

Kommunen, die sich besonders schwierigen Rahmenbedingungen ausgesetzt sehen, wie die Ruhrgebietskommunen, sind gezielt zu fördern.

 

Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist eine wichtige Weichenstellung für die Städte und Gemeinden.

 

Der Solidaritätszuschlag ist über 2019 hinaus zu erhalten und sein Aufkommen dringend zur Unterstützung von notleidenden Kommunen in strukturschwachen Regionen einzusetzen, hier ist die Einrichtung eines Strukturfonds denkbar.

 

In diesem Gesamtzusammenhang ist zudem eine Altschuldenregelung für die Kommunen zu finden.

 

Versprochene Entlastung aus der Eingliederungshilfe

 

Die Regierungskoalition hat sich verpflichtet, die Kommunen um jährlich fünf Milliarden Euro bei den Eingliederungskosten zu entlasten.

 

Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass diese Entlastung frühzeitig, spätestens ab 2017 greift.

 

Die Gewährung der sog. „Übergangsmilliarde“ durch den Bund ist begrüßenswert, gleichwohl reichen diese Zwischenmittel längst nicht aus, um die Finanzbedarfe der Kommunen zu decken.

 

Alternativ wird z.Zt. die Frage diskutiert, ob der Bund stattdessen künftig die Kosten der Unterkunft nach SGBII trägt.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, entsprechende Berechnungsmodelle durchzuführen und die günstigere Variante für die Stadt Dortmund zu ermitteln.

 

Dabei müssen Parameter wie Vollzug und Planungssicherheit bei der Entlastung ebenfalls berücksichtigt werden.

 

Zur besseren Bewältigung der Finanzierbarkeit von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen sollen Länder und Kommunen in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von 6 Mrd. € entlastet werden.

 

Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ wird um 550 Mio. € aufgestockt.

 

Der Rat der Stadt begrüßt diese Entlastungen durch den Bund.

 

Der Bund wird insbesondere aufgefordert, ausreichende Mittel für die Erhaltung der Schulsozialarbeit zur Verfügung zu stellen, mindestens auf dem Niveau wie sie im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets aufgebaut und ausgeweitet wurde.

 

Infrastrukturhilfen für die Kommunen

 

Der Bund stellt ab 2016 rund 10 Mrd.  € Investitionshilfen insbesondere für die energetische Gebäudesanierung zur Verfügung.

 

Die Kommunen leiden aber unter zahlreichen Ausfällen und Sanierungsbedarfen bei Straßen, Brücken und Wegen.

 

Der Bund wird aufgefordert, seine Infrastrukturhilfe für die Kommunen weiter aufzustocken und auch hier die Ruhrgebietskommunen, deren Infrastruktur in besonderer Weise in der Zeit vor dem Strukturwandel ganz besonders beansprucht wurde, gezielt beim Erhalt der Infrastruktur z.B. mit Sonderprogrammen zu unterstützen.

 

Neben dem Erhalt von Straßen, Brücken und Plätzen sowie Rad- und Gehwegen sind Investitionen in den ÖPNV nicht zu vernachlässigen.

 

Der Rat der Stadt kritisiert das Einfrieren der Regionalisierungsmittel und fordert den Bund auf, auch den ÖPNV auskömmlich mit Investitionsmitteln auszustatten.

 

 

Hilfe für Flüchtlinge und bei der Zuwanderung

 

Für den Rat der Stadt Dortmund steht außer Frage, dass schutzsuchende Menschen in Dortmund aufgenommen und betreut werden.

 

Der Rat der Stadt Dortmund dankt an allen, die sich aktiv in der Unterbringung der Flüchtlinge einbringen, und ist stolz auf die große Hilfsbereitschaft in Dortmund.

 

Die Willkommenskultur in Dortmund zeigt wie tolerant und weltoffen unsere Stadt ist.

 

Die Stadt Dortmund darf mit den Kosten für die Flüchtlingsaufnahme nicht allein gelassen werden.

 

Im Rahmen einer Verantwortungsgemeinschaft müssen die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung zwischen Bund, Land und Kommunen gerecht aufgeteilt werden.

 

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Zusage des Bundes, in 2015 und 2016 jeweils 500 Mio. € für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Kommunen zur Verfügung zu stellen.

 

Diese Einmalhilfen des Bundes werden die zusätzlichen Kosten der Kommunen nicht decken.

 

Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Bund auf dafür zu sorgen, dass Asylbewerber, die sich längerfristig in Deutschland aufhalten, in die Regelsystematik des SGBII zu überführen.

 

Das führt nicht nur zu einer Entlastung der Kommunen, sondern verbessert auch die Versorgung der hilfesuchenden Menschen.

 

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass das Land NRW seine Unterstützung für die Kommunen für die Unterbringung von Flüchtlingen auf über 91 Mio. € gesteigert hat.

 

Damit erstattet das Land den Kommunen ihre Kosten für die Flüchtlingsunterbringung immerhin mit rund 23%.

 

Der Rat der Stadt Dortmund bedauert aber, dass das Land NRW die Hälfte dieser einmaligen Bundesmittel in 2015 für die Unterbringung von Flüchtlingen einbehält.

 

Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land NRW vielmehr auf, ihre Kommunen, wie in anderen Bundesländern auch üblich ist, vollständig von den Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen zu entlasten.

 

Hinsichtlich der Zuwanderung insbesondere aus Südosteuropa hat der Bund sich 2014 einmalig mit rund 25 Mio. € an der Kosten der Kommunen beteiligt.

 

Der Bund wird aufgefordert, sich weiterhin an den Kosten für die Zuwanderung verstärkt zu beteiligen.

 

Dabei muss zukünftig sicher gestellt sein, dass diese Mittel auch in den Kommunen ankommen, die bei der Bewältigung der Zuwanderung besondere Herausforderungen zu lösen haben.

 

Nachhaltige Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

 

Alle Ruhrgebietskommunen und so auch die Stadt Dortmund leiden unter hoher Arbeitslosigkeit, insbesondere unter einer hohen und verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit.

 

Leider musste die Stadt Dortmund in den letzten Jahren massive Kürzungen der Eingliederungsmittel in den Jobcentern hinnehmen. Nicht ohne Grund sind darum die Maßnahmeeintritte von langzeitarbeitslosen Menschen in Dortmund in den letzten Jahren massiv gesunken. Eine dauerhafte und nachhaltige Lösung des Problems der Langzeitarbeitslosigkeit wird nur über einen strategischen Mix (Dreiklang) der zentralen Stellhebel Bildung, Qualifizierung & Betreuung und den Aufbau eines sozialintegrativen Beschäftigungssektors gelingen. Eine nachhaltige Absenkung der Arbeitslosigkeit ist in Dortmund letztlich dauerhaft nur dann dauerhaft möglich, wenn es gelingt, die Jugendarbeitslosigkeit gegen Null zu drücken.

 

Der Rat der Stadt fordert deshalb  den Bund auf, die Verankerung eines öffentlich finanzierten und kommunal zu organisierenden sozialintegrativen Beschäftigungssektors bzw. Integrationsarbeitsmarktes als ein wesentlicher Teil eines Strategiemixes zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit voran zu treiben und die hierfür nötigen finanziellen, rechtlichen und ordnungspolitischen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass das neu aufgelegte Konzept des BMAS zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit „ Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“ bei weitem nicht ausreicht, das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit grundlegend und im Sinne sozialer Teilhabe zu lösen.

 

Gemeindefinanzierung in NRW

 

Das Land NRW zahlt den Kommunen Mittel aus dem GFG weiterhin in Rekordhöhe.

 

Allein für 2015 können die Kommunen insgesamt auf rund 9,6 Mrd. € vom Land setzen.

 

Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land NRW auf, die Zuweisungen an die Kommunen auch zukünftig auf hohem Niveau zu erhalten.

 

Im Rahmen der geltenden Konnexitätsregelungen muss es das Land NRW weiterhin unterlassen, den Kommunen neue Aufgaben zu übertragen, ohne dafür die entsprechende Finanzausstattung bereit zu stellen.

 

Gerechte Steuerpolitik

 

Auf Bundesebene ist eine gerechte und faire Steuerpolitik notwendig, die die Einnahmeseite der Kommunen stabilisiert und auch neue Freiräume für Investitionen in Bildung und Ausbildung junger Menschen schaffen.

 

Eine angemessene Vermögenssteuer, die für sinnvolle Investitionen in Bildung und Infrastruktur verwendet würde, hätte einen breiten gesellschaftlichen Nutzen und würde auch den Ruhrgebietskommunen zugute kommen.

 

Der Rat der Stadt Dortmund bittet den Oberbürgermeister, diese finanzpolitische Resolution sowohl an die Bundes- und Landesregierung NRW als auch an die im Bundes- und Landtag NRW vertretenen Fraktionen zu senden und um Antwort zu bitten.