SPD-Fraktion begrüßt neue Pflegebedarfsplanung

SPD-Fraktion begrüßt neue Pflegebedarfsplanung
Stadt Dortmund hat endlich wieder Einfluss auf Pflegemarkt
Eine wichtige Zielsetzung des am 16.10.2014 in Kraft getretenen Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG NW) ist es, die kommunale Planungs- und Steuerungsverantwortung für den Bereich der Pflegeinfrastruktur nachhaltig zu stärken. Den Kommunen wird endlich wieder die Option eingeräumt, eine auf nachvollziehbaren Parametern beruhende Bedarfsplanung verbindlich durch Beschluss der Vertretungskörperschaft festzulegen. Nach der nunmehr angestellten Bedarfsberechnung ergibt sich für die Stadt Dortmund aktuell und bis einschließlich 2017 eine Bedarfsdeckung hinsichtlich vollstationärer Pflegeeinrichtungen. Die Verwaltung hat festgestellt, dass insgesamt kein zusätzlicher Bedarf für weitere stationäre Pflegeeinrichtungen in Dortmund besteht.
„Wir begrüßen die vorliegende Pflegebedarfsplanung der Verwaltung und werden ihr morgen in der Sitzung des Sozialausschusses zustimmen. Wir sehen uns in unserem Ansatz bestätigt, dass der Dortmunder Pflegemarkt keine neuen vollstationären Angebote braucht. Wir freuen uns, dass unser Antrag durch die Verwaltung umgesetzt wird. Dem ungesteuerten Wettbewerb in diesem Bereich muss Einhalt geboten werden, um eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Pflege zu organisieren.“, erläutert die stv. Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Renate Weyer.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hatte dem Rat der Stadt Dortmund auf Antrag der SPD-Ratsfraktion in der Sitzung am 11.11.2014 empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, nachvollziehbare Parameter für eine verbindliche kommunale Pflegebedarfsplanung zu entwickeln und dem Rat sowie den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Empfehlung ist der Rat am 11.12. 2014 mit Beschlussfassung gefolgt. Die unverzügliche Erarbeitung und Beschlussfassung einer verbindlichen Bedarfsplanung war erforderlich, um anstehende Entscheidungen über Bedarfsbestätigungen für neue Pflegeeinrichtungen bis 31.03.2015 aussetzen zu können.
Nach der nunmehr angestellten Bedarfsberechnung ergibt sich für die Stadt Dortmund aktuell und bis einschließlich 2017 eine Bedarfsdeckung hinsichtlich vollstationärer Pflegeeinrichtungen. Es besteht insgesamt kein zusätzlicher Bedarf für weitere stationäre Pflegeeinrichtungen sowohl für die Stadt Dortmund insgesamt als auch kleinräumig betrachtet.
Renate Weyer: „Wer jetzt ohne Bedarfsbestätigung eine neue Pflegeeinrichtung bauen will, kann nicht mehr auf eine Investitionskostenförderung durch die Stadt hoffen. Die SPD-Fraktion unterstützt dagegen eine weitere Stärkung der häuslichen Versorgung älterer Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit, um im Alter solange wie möglich zu Hause bleiben zu können. “